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Allgemeine Geschäftsbedingungen Adeona Tours 

 

  1. Regelungsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte  der Adeona Tours (nachfolgend „Adeona“ oder “Reisevermittler” ) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Kunde“ oder „Reisender“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages 

    1. Zwischen Adeona und dem Kunden kommt durch Anbegot und Annahme ein entgeltlicher Reisevermittlungsvertrag zustande. Mit dem Buchungsauftrag (z.B. persönlich, schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg) bietet der Kunde Adeona den Abschluss eines entgeltlichen Vermittlungsvertrages an, dessen gesetzliche Grundlage gemäß §675 BGB ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist.

    2. Adeona erbringt dem Kunden gegenüber nur eine Vermittlungsleistung und ist nicht Leistungserbringer der vermittelten Leistung. Der Reisevermittler ist für die Leistungserbringer im In- und Ausland (z.B. Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reedereien, Event Veranstalter, Bahnunternehmen, Reiseversicherung usw.) vermittelt tätig und bietet deren Leistungen dem Kunden an. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zustande.

    3. Eine Buchung kann nur durch Personen erfolgen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die buchende Person gilt als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.

 

  1. Allgemeine Vertragspflichten / Tätigkeit des Reisevermittlers, Auskünfte und Hinweise

    1. Adeona wird nach entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit Handlungen durchführen, um dem Kunden die gewünschten Reise-, Beförderung-, Unterbringung-und/oder Reiseversicherungsvertrag entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden mit dem Leistungserbringer zu vermitteln. Darüber hinaus ist der Reisevermittler bei der Abwicklung des Buchungsvorganges behilflich. Die Erbringung darüber hinausgehender Leistungen schuldet der Reisevermittler nur, wenn zwischen ihm und dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung unter Nennung der weiteren Leistungen geschlossen wurde oder der Reisevermittler dazu gesetzlich verpflichtet ist.

    2. Adeona ist nicht verpflichtet den preisgünstigsten Leistungserbringer oder die preisgünstigste Leistung zu vermitteln.

    3. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden zustande.

 

  1. Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

    1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Adeona dem Kunden die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar.

    2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Fluggast und der jeweiligen Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr sowie des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“) und die nachfolgenden Verordnungen der Europäischen Union: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

 

  1. Leistungsumfang und Vertragsbedingungen zwischen Kunden und Leistungserbringer 

    1. Adeona ist nicht Leistungserbringer der vermittelten und gebuchten Leistungen.

    2. Zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirma usw.) gelten die zwischen diesen vereinbarten Vertragsbedingungen inklusive der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Leistungserbringers, die dem Kunden vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden. Im Übrigen gelten zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Gewährleistung / Reklamationen des Kunden 

    1. Gewährleistungsansprüche des Kunden betreffend die einzelnen Reiseleistungen sind gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter geltend zu machen.

    2. Adeona übernimmt mit Auskünften zu Leistungen, Buchungskonditionen, Preisen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB. 

    3. Die Verpflichtung des Reisevermittlers beschränkt sich auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Reisevermittler zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechende Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Unbeschadet dessen wird der Reisevermittler den jeweiligen Reiseveranstalter unverzüglich von Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. Übernimmt der Reisevermittler in diesem Zusammenhang die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

    4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen und/oder einzuhaltenden Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

    5. Dem Reisenden wird empfohlen, seine Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

    6. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern Adeona selbst Reiseveranstalter ist.


 

  1. Zahlungsbedingungen

    1. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe und der Zeitpunkt der An- und der Restzahlung richtet sich nach den Bedingungen des Leistungsträgers oder Reiseveranstalters.

7.2. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 1-2 Wochen vor Anreise per Post oder per E-Mail zugesandt. 

7.3 Adeona ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen     Nichterfüllung des Vermittlungsvertrages vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 323 BGB) vorher durch Adeona dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist. 

7.4. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie   Versicherungsprämien sind sofort fällig. 

7.5 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reisevermittler verteuert hat.

 

  1. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers (Bearbeitungsentgelte, Buchungsentgelte und Serviceentgelte) 

    1. Selbständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bestehen nicht. Der Reisevermittler wird bei der Vermittlung von Reiseleistungen an den Kunden im Regelfall durch die Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, etc.) vergütet (z.B. Provisionen etc.). Diese Vergütung an den Reisevermittler wird grundsätzlich nicht von Flugleistungserbringern /Fluggesellschaft oder von diesen eingesetzten mit der Vermittlung/ Verkauf beauftragten Ticketgroßhändlern an den Reisevermittler gewährt.

    2. Der Reisevermittler kann mit dem Kunden mündlich oder schriftlich ein gesondertes, zusätzliches oder sonstiges Bearbeitungsentgelt, Buchungsentgelt oder Serviceentgelt vereinbaren. Ist über die Höhe keine Vereinbarung getroffen worden, so gilt § 632 Abs. 2 BGB d. h. der Kunde Dem Reisevermittler die für solche Tätigkeit übliche Vergütung (Entgelt) zahlen.

 

  1. Reiseunterlagen / Obliegenheiten des Kunden

    1. Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigungen, Flugtickets, Hotel-Voucher sowie sonstige Unterlagen bzgl. der gebuchten Reise) übermittelt Adeona oder das jeweils vermittelte Reiseunternehmen (Reiseveranstalter) nach Vertragsschluss sowie vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 1-2 Wochen vor Reisebeginn direkt an den Kunden. Dies erfolgt regelmäßig per E-Mail und/oder Post. 

    2. Den Kunden trifft die Pflicht, die zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Fehler, Abweichungen oder sonstige Unstimmigkeiten sind unverzüglich Adeona und dem jeweiligen Reiseveranstalter mitzuteilen.

 

  1. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften

    1. Adeona weißt den Kunden darauf hin, dass er selbst für den Erhalt und die Einhaltung etwaiger Visa-, Pass-und Gesundheitsvorschriften verantwortlich ist.

    2. Adeona wird den Kunden über allgemeine Pass-und Visa Bestimmungen des Reiselandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten informieren.

    3. Der Kunde wird sich selbstständig an die zuständige konsularische Vertretung eine andere geeignete Stelle wenden, um das Notwendige zu veranlassen.

    4. Der Kunde ist für die Enthaltung der Einreisevorschriften, die über Visa-, Pass-Gesundheitsvorschriften hinausgehen sowie Zoll-Zahlungsmittel-/Steuerbestimmungen und deren Einhaltung selbst verantwortlich.

    5. Adeona übernimmt keine Haftung dafür, dass die für die Reise notwendigen Dokumente zur rechten Zeit erteilt und zugegangen sind, auch wenn Adeona durch den Kunden ausdrücklich damit beauftragt wurde, es sei denn Adeona hat seine Pflichten schuldhaft verletzt und die Verzögerung zu vertreten.

 

  1. Versicherungen

    1. Adeona empfiehlt dem Kunden bei Buchung der Reise den Abschluss  

folgender Versicherungen:

• Reiserücktrittskostenversicherung (inklusive covid 19 Erkrankungen)

• Reiseabbruchkosten Versicherung

• Reiserückbeförderungsversicherung bei Unfall, Krankheit oder Tod

• Reisekrankenversicherung

• Reisegepäckversicherung

• Reiseunfallversicherung

  1. In dem durch Adeona vermittelten Reisevertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden sind keine Versicherung enthalten.

 

  1. Rücktritt, Umbuchung und Vertragsübertragung

    1. Der Kunde kann nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter bis Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzreisenden benennen. Die Voraussetzungen (einschließlich etwaiger Stornokosten) für den Rücktritt oder die Benennung eines Ersatzreisenden richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen vermittelten Reiseveranstalters. Etwaige Vertragsänderungswünsche, insbesondere auch die Benennung eines Ersatzreisenden, sind daher direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter zu richten. 

    2. Bei der Stornierung von vermittelten Leistungen wird neben den vom Leistungsträger erhobenen Stornokosten von Seiten Adeonas folgender Aufwand pro Teilnehmer für die Stornierung fällig:

  • Züge, Schiffe, Mietwagen p.P. EUR 40,00

  • Hotels und sonstige Leistungen p.P. EUR 20,00-40,00

  • Flüge p.P. EUR 30,00 

  1. Vermittelte Leistungen in Fremdwährungsländer werden im Falle einer Stornierung zum aktuellen Umrechnungskurs erstattet. Der erstattete Betrag kann daher von dem ursprünglich gezahlten Betrag abweichen. 

  2. bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen sind Stornierungen und Umbuchungen des Fluggastes/Kunden ausgeschlossen oder ggf. mit hohen Stornokosten verbunden. Insbesondere können gegebenenfalls nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren erstattungsfähig sein. Die Bedingungen des jeweiligen Reise- bzw. Flugbeförderungsunternehmens sind durch den Kunden zu beachten.

 

  1. Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

    1. Die Europäische Kommission stellt unter dem externen Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern können Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. 

    2. Adeona nimmt zur Zeit an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeteiligung teil.


 

  1. Haftung des Reisevermittlers und Haftungsbeschränkungen

    1. Adeona haftet dem Kunden für die Ordnungsgemäßheit der Vermittlungsleistung, die der Reisevermittler gegenüber dem Kunden auftragsgemäß schuldet. Adeona haftet nicht für den tatsächlichen Eintritt des Vermittlungserfolges, d.h. für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den jeweiligen vermittelten Reiseunternehmen (Reiseveranstaltern).

    2. Adeona haftet für Buchungsfehler gemäß § 651x BGB.

    3. Etwaige Mängel aus 14.1 und 14.2 hat der Kunde dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen um ihm die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben, soweit dies möglich ist.

    4. Adeona haftet dem Kunden gegenüber nicht für die ordnungsgemäße Durchführung oder vertragliche, gesetzliche oder sonstige Pflichten der vermittelten Leistung des Dritten/Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenfirmen, Reiseversicherungen, usw.), da dieses nur das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten/Leistungserbringer betrifft.

    5. Adeona haftet nicht bei Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände. Hierzu zählen unter anderem Terroranschläge, Krieg und innere Unruhen sowie Pandemien und Umweltkatastrophen.

    6. Adeona haftet je Kunde nur bis zur Höhe des Reisepreises für Schäden des Kunden, soweit sie nicht Körperschäden sind oder eine wesentliche Pflicht des Reisevermittlers betreffen und der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

  1. Abtretungsverbot

Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche gegen Adeona an Dritte abzutreten.

 

  1. Verjährung

    1. Ansprüche des Kunden gegen Adeona, die die Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens betreffen, verjähren in 3 Jahren, wenn sie sich nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreter des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.

    2. Ansprüche des Reisenden, die sonstige Schäden betreffen, verjähren in einem Jahr, wenn sie sich nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Reisevermittlers, eines gesetzlichen Vertreters des Reisevermittlers oder eines Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers begründen.

    3. die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres an dem der Anspruch des Kunden gegen Adeona entstanden ist, wobei der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Reisevermittler des Kenntniserlangung oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).

 

  1. Datenschutz

Adeona beachtet die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Daten in der Bundesrepublik Deutschland und ist verantwortlich für die Verarbeitung der auf die personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Durchführung des Reisevermittlungsvertrag verarbeitet werden. Die im Rahmen einer Vermittlungsleistung vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Es erfolgt eine Löschung der Daten, wenn diese für den vorgenannten Zweck nicht mehr benötigt werden, wobei die Steuer-und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten beachtet werden. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte des Kunden sind auf www.adeona-tours.de hinterlegt und werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten zur Verfügung gestellt.


 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aachen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland hat, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart. Gleiches gilt für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    2. Diese AGB beinhalten alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler. Der Reisevermittler behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern ohne den Kunden hierüber informieren zu müssen. Auf der Webseite www.adeona-tours.de findet der Kunde die jeweils aktuelle Version. Durch die weitere Benutzung der Webseite nach einer Änderung stimmt der Kunde den Änderungen zu.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht.


 

Reisemittler:

Adeona Tours 

Louis-Beissel-Str. 2

52076 Aachen

Fon: +49 (0) 241/92044556

p.bauer@adeonatours.com

www.adeonatours.com

Amtsgericht Aachen

Geschäftsführer: Dr. Petra Bauer

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